Grüne lehnen Bebauungsplan für CAP-Gelände ab

Stellungnahme der Grünen-Fraktion in der Gemeindevertretung Höchst zum Vorentwurf 6. Änderung Bebauungsplan Aschaffenburger StraßeFrühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit

Vorgeschichte: Wir Höchster Grüne sprechen uns seit Jahren deutlich für die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes auf dem Gelände des ehemaligen CAP-Marktes aus, der durch einen Brand 2017 zerstört wurde. Im innerörtlichen Bereich der Kerngemeinde Höchst fehlt seitdem ein Vollsortiment-Markt mit Getränkeabteilung, Backshop und Tagescafé. Dieser dient nicht nur den Haushalten im Ortszentrum, sondern allen Bewohnerinnen und Bewohner der Kerngemeinde und auch Ortsteilen wie Hetschbach der Versorgung mit Lebensmitteln. Und der Markt sollte zukünftig auch wieder die neu gestaltete Ortsmitte beleben, den innerörtlichen Einzelhandel stärken und zum Treffpunkt werden.

Wir hätten es sehr begrüßt, wenn die EDEKA-Gruppe einen großflächiger Lebensmittelmarkt an dieser Stelle errichtet hätte – ohne Wohnbebauung und mit Dachbegrünung. EDEKA hatte im Vorfeld großes Interesse bekundet und hätte das Gelände auch erworben. Wir möchten noch einmal daran erinnern, dass die Gemeindevertretung vor vielen Jahren EDEKA den Bau eines großflächigen Lebensmittelmarktes im Höchster Gewerbegebiet Aue nicht ermöglicht – mit dem Verweis auf den innerörtlichen CAP-Markt, der von EDEKA beliefert wurde. Nun hat die Höchster Bevölkerung keine Alternativeinkaufsmöglichkeit zum REWE-Markt im Gewerbegebiet. Bedauerlicherweise hat die AWO als Eigentümerin des Grundstückes nicht an EDEKA, sondern an einen Investor verkauft, der auch Eigentümer des REWE-Marktes ist.

Unsere Befürchtung: Anstatt einen großflächigen Lebensmittelmarkt im Ortszentrum, bekommen wir Höchsterinnen und Höchster an dieser Stelle einen großen Wohnkomplex mit einem kleinen Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss.

Unsere Haupt-Kritikpunkte an der Vorlage 990 – Vorentwurf des geänderten Bebauungsplanes Aschaffenburger Straße: War zunächst die Verkaufsfläche auf mindestens 800 m2 festgelegt und im Rahmen der Beratungen im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr auf 1000 m2 erhöht, reicht das aus unserer Sicht nicht aus. In der Branche wird von einer Mindestgröße von 1.200 m2 ausgegangen, um die Existenz eines großflächigen Lebensmittelmarktes zu gewährleisten. Das haben unsere Gespräche mit Fachleuten ergeben. Deshalb sind wir für eine Festsetzung auf mindestens 1.200 m2 Verkaufsfläche eingetreten. Wir befürchten, dass der Markt nicht das Sortiment anbieten kann, das heute von den Kundinnen und Kunden erwartet wird und eine mittel- bis langfristige Existenzabsicherung nicht gewährleistet ist. Im schlimmsten Fall käme es nach einigen Jahren zur Schließung des Lebensmittelmarktes und möglicherweise zur Beantragung, die Fläche im Erdgeschoss für eine andere Nutzung umzuwidmen.

Wir halten die Festsetzung einer Fläche von maximal 500 m2 in den zwei Obergeschossen über dem Lebensmittel-Markt für Wohnen (bis 8 Wohnungen) und nicht störende gewerbliche Nutzung für zu hoch. Wir befürchten zudem, dass im Bauantrag Ausnahmen und Befreiungen geltend gemacht werden und sich die Fläche für Wohnen und Gewerbe in den zwei Obergeschossen in der Ausführung dann deutlich erhöht.

Eine Festsetzung der Gebäudehöhe auf maximal 10,5 Metern lehnen wir ab. Denn das bedeutet einen Markt im Erdgeschoss plus zwei Obergeschosse – das zweite als Staffelgeschoss. Dazu kommen noch notwendige Dachaufbauten und gebäudetechnischen Anlagen bis 2 Meter Höhe. Wir halten eine maximale Gebäudehöhe von 8,00 Meter für ein zweigeschossiges Gebäude mit begrünten Flachdächern – ohne ein drittes Geschoss – für ausreichend. Stellen Sie sich den sehr großen Gebäudekomplex einfach mal vor: ein Riegel von 50 bis zu 70 Metern Länge, im Erdgeschoss ein Einkaufsmarkt und darüber zwei Obergeschosse mit Dachbegrünung plus technische Aufbauten. Davor eine Parkplatzfläche.

Ein Beispiel: der Gebäudekomplex mit Lidl, dm und Apotheke, das Studio get fit im Obergeschoss und darauf noch ein Geschoss.  Und das nicht im Gewerbegebiet Aue, sondern in der Ortsmitte. Das halten wir nicht nur aus städtebaulichen Gründen für nicht vertretbar. Deshalb hat die Grünen-Fraktion gegen die Vorlage votiert.

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